NiSV
Die NiSV-Verordnung (Strahlenschutzverordnung) ist mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Diese Verordnung soll Verbraucher*innen vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlen schützen. Ziel der Verordnung ist eine sachgerechte Handhabung der Geräte sowie einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehören Dokumentationspflichten sowie das Führen eines Gerätebuchs und gewisse Schutzvorkehrungen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.degeuk.org, dem Verband DEGEUK - Deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V. Die Gerätebewertung zu unseren Geräten sowie das jeweils zugehörige Gutachten zur NiSV-Verordnung finden Sie unter den betreffenden Produkten Toplite X-Laser NXT, Toplite HydraGlow+ sowie Toplite Xenia SHR e-motion. Hierin finden Sie die Details sowie alle erforderlichen Kriterien zur weiteren Gerätenutzung.